Allgemeine Geschäftsbedingungen der portavice GmbH
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.
Wir liefern nicht an Packstationen.
Die portavice GmbH ist zu Teillieferungen und -leistungen sowie zu fertigungsbedingten Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Auflage bei allen Lieferungen und Leistungen berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
5.1.
Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder E-Mail anders vereinbart, auf der Grundlage der
vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus.
5.2.
Die Druckdaten sind in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende
Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist
vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Druckdaten, auch
wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
5.3.
Die übertragenen Druckdaten unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich
nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Druckdaten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung
jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
5.4.
Die Druckdatensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien der Druckdaten
anzufertigen. Der Auftragnehmer speichert die Druckdaten und ggf. die Kopien von den Druckdaten ausschließlich zur
Ausführung des Auftrages.
5.5.
Druckdaten auf CD/DVD/USB-Stick oder sonstigen Datenträgern sowie weitere Auftragsunterlagen können nicht zurück
gesendet werden.
5.6.
Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Druckdaten und Datenträger, werden
nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes
hinaus archiviert. Der Auftragnehmer haftet für Beschädigung oder Verlust, gleich aus welchem Grund, nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände bei Archivierung gegen Verlust oder Beschädigung versichert
sein, so ist dies unbeschadet einer anderweitig getroffenen Vereinbarung vom Auftraggeber selbst zu besorgen.
5.7.
Wenn der Auftraggeber einen Screen- oder Digitalproof bestellt, ist dieser termingerecht freizugeben. Dies kann mittels der per
E-Mail zugesandten Verlinkung, per Fax oder postalisch erfolgen. Mündliche Freigaben können nicht entgegen genommen
werden. Nach dieser Freigabe beginnt die Produktion mit der in der Bestellung gewählten Produktionszeit.
5.8.
Bei Unklarheiten kann der Auftragnehmer von sich aus dem Auftraggeber einen Screenproof zusenden. Dies ist eine kostenlose
Leistung, die der Erfüllung des Auftrages dient. Für daraus entstehende Verzögerungen kann keine Haftung übernommen
werden.
5.9.
Auf Vertragserzeugnissen können wir mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf uns hinweisen. Eine
Zustimmung durch den Auftraggeber kann nur verweigert werden, wenn er ein überwiegendes Interesse daran hat.
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
SEPA-Lastschriftverfahren
Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden wir Sie informieren (sog. Prenotification). Mit Einreichung des SEPA-Lastschriftmandats fordern wir unsere Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird automatisch durchgeführt und Ihr Konto belastet.
Die Kontobelastung erfolgt vor Versand der Ware.
Die Frist für die Vorabankündigung über das Datum der Kontobelastung (sog. Prenotification-Frist) beträgt 2 Tage.
Fall es bei Zahlung per Lastschrift zu einer Rücklastschrift kommt, werden wir Ihnen die Kosten in Höhe von 10,00 € in Rechnung stellen.
PayPal Plus
Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus bieten wir Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden als PayPal Services an. Sie werden auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben, die Verwendung Ihrer Daten durch PayPal und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen.
Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit Ihren Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Wenn Sie die Zahlungsart Kreditkarte gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber von Ihrem Kreditkartenunternehmen auf Aufforderung von PayPal durchgeführt und Ihre Karte belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Wenn Sie die Zahlungsart Lastschrift
gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Unter Einreichung des Lastschriftmandats unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung fordert PayPal seine Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durchgeführt und Ihr Konto belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Wenn Sie die Zahlungsart Rechnung gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an PayPal ab. Sie können in diesem Fall nur an PayPal mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Für die Zahlungsabwicklung über PayPal gelten – ergänzend zu unseren AGB – die AGB und die Datenschutzerklärung von PayPal. Weitere Informationen und die vollständigen AGB von PayPal zum Rechnungskauf finden Sie hier: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/pui-terms?locale.x=de_DE.
SOFORT Überweisung
Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters SOFORT Überweisung weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über SOFORT Überweisung bezahlen zu können, müssen Sie über ein für die Teilnahme an SOFORT Überweisung freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von SOFORT Überweisung durchgeführt und Ihr Konto belastet.
Rechnung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller,nehmen die Lieferung nicht an und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
- - bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
- - bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
- im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
- - soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)52 51 - 522 - 408 sowie per E-Mail unter info@europadruckerei.de.
10.1.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflich selbstständigen Tätigkeit handelt, hat er
die gelieferten Waren umgehend und sorgfältig zu überprüfen. Erhält der Auftragnehmer innerhalb von sieben Werktagen nach
Ablieferung der Ware keine Mängelrüge über offensichtliche Mängel, so gelten diese als genehmigt. Versteckte Mängel sind
ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels dem Auftragnehmer anzuzeigen.
10.2.
Hat der/die gelieferte Gegenstand/Ware/Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem
Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er/sie nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den
öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch
Nachlieferung einer mängelfreien Sache nach ordnungsgemäßer Reklamation. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt
zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom
Vertrag zurücktreten.
10.3.
Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet
werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z.B. Proofs die vom Auftragnehmer
erstellt wurden, und dem Endprodukt. Farbmuster, die vom Auftraggeber erstellt wurden sind nicht verbindlich.
10.4.
Farbabrieb und Produktionsspuren bei unlackierten Produkten ist als Reklamationsgrund ausgeschlossen.
10.5.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des
Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. Hat der Auftraggeber keinen Sreenproof,
Digitalproof oder Andruck bestellt, ist der Auftragnehmer von der Haftung für die Fehler frei, die sich mit den Kontrollauszügen
vermeiden ließen. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
10.6.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die
Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
10.7.
Weitergehende Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
- Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers
umfasst.
Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht
werden.
10.8.
Werden am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die
Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sein denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den
Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind.
10.9.
Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder
Abhandenkommen übernimmt dieser nicht.
10.10.
Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
10.11.
Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
10.12.
Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in Punkt 11 bestimmten
Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
10.13.
Das maschinelle Falten von Papier wird Falzen genannt. Dabei entsteht - aus physikalischen Gründen - immer ein Bruch des
Papiers (Falzbruch). Ein Knick entgegen der Laufrichtung des Papiers verstärkt den Bruch des Papiers. Je dicker das vom
Auftraggeber ausgewählte Papier ist, desto größer ist der Bruch, da mehr Masse im Knick verdrängt wird. Um den Bruch klein
zu halten, nutet der Auftragnehmer Papier ab 170 g. Doch auch mit dieser Methode kann ein Bruch des Papiers nicht
vollständig verhindert werden. Bei einem Kreuzbruch ist ein Knick immer gegen die Laufrichtung des Papiers gegeben. Eine
Mängelrüge des Auftraggebers aufgrund eines Falzbruchs in Laufrichtung des Papieres sowie aufgrund eines Falzbruchs
gegen die Laufrichtung des Papiers bei einem Kreuzbruch ist ausgeschlossen.
10.14.
Bei Broschüren mit Klammerheftung besteht ab 76 Seiten die Gefahr, dass der Umschlag reißt, da die Broschüre zu dick wird.
Es wird empfohlen, Broschüren mit 76 oder mehr Seiten als Klebebindung zu bestellen. Die Mängelrüge durch den
Auftraggeber aufgrund gerissener Umschläge bei einer von ihm bestellten Broschüre mit mindestens 76 Seiten und
Klammerheftung ist ausgeschlossen.
10.15.
Eine Rücksendung per "unfreier Versand / Empfänger zahlt" an den Auftragnehmer ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des
Auftragnehmers nicht möglich. Ohne Erlaubnis unfrei versandte Sendungen werden vom Auftragnehmer nicht angenommen.
11.2. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.4. Versendet der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.
11.5. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
11.6. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern wir fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt haben; unsere Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter der Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber.
11.7. Der Auftragsnehmer übernimmt keine Gewährleistungen für Druckfehler, die auf die Beschaffenheit der Druckdaten zurückzuführen sind. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung wenn die Druckdaten:
- Mit fehlenden bzw. nicht oder fehlerhaft eingebetteten Schriften
- Mit kleineren Auflösung als 300 dpi
- im RGB-Farbraum angelegt sind
- auf Überdrucken angelegt sind
- den maximalen Farbauftrags von 300% überschreiten
- Rechtschreib- und Satzfehler beinhalten
- Von unseren Druckvorgaben abweichende Position von Falz- und Perforationslinien haben
11.8. Bei Bestellung eines erweiterten Datenchecks überprüfen wir Ihre Druckdaten bezüglich Auflösung, Beschnitt, Datenformat und Schrifteinbettung. Diese Zusatzoption können Sie für jedes Produkt dazu bestellen. Wir übernehmen keine Garantie für Rechtschreib- und Satzfehler, Farbwiedergabe oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen. Grundsätzlich nicht geprüft werden auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können.
11.9. Weiterhin ist es notwendig, dass der Auftraggeber mitteilt, wenn eine Datei vorne und hinten des Produktes darstellen. Sobald nur eine Seite dem Auftragnehmer übermittelt wurde, wird das Produkt auch nur einseitig gedruckt, es sei denn, es wurde im Auftrag schriftlich vermerkt.
11.10. Bei Foldern müssen Außen- und Innenseite klar definiert sein. Nur unter Angabe der Datenverwendung kann die Richtigkeit garantiert werden.
11.11. Für Wasserzeichen unter 5% übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
11.12. Um eine problemlose Produktion gewährleisten zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Daten entsprechend den Dateivorgaben zur Verfügung stellt.
11.13. Sämtliche Datensätze, die in einem anderen Farbmodus als vorgegeben sind, werden automatisch ohne Rückmeldung beim Auftraggeber in das geforderte Farbprofil konvertiert. Für diese Umwandlung kann keine Gewähr bei Farbverschiebungen übernommen werden.
11.14. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verjähren die Schadensersatzansprüche gemäß Punkt 11 in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.
12.2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
13.2. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie. Danach besteht u.a. keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.